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Kreative Auftragsarbeiten

Unsere Bedingungen zu kreativen Auftragsarbeiten für Grafikdesigns, Layouts, Fotografien, Texte etc.:
 
 
1. Urheberrecht / Nutzungsrechte
 
• Jeder der an Druck & Design erteilte Auftrag, welcher sich um kreative Tätigkeiten, wie z.B. Grafikdesigns, Layouts, Fotografien, Texte oder ähnlichem handelt (Entwürfe und Reinzeichnungen), nachfolgend „kreative Auftragsarbeiten“ genannt, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
 
• Alle von Druck & Design erstellten kreativen Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche und geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
 
• Die kreativen Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Druck & Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Druck & Design eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
 
• Druck & Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das lokale, einmalige, einfache, gering zweckgebundene Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. 
 
• Erweiterte Nutzungsrechte sind vom Auftraggeber gesondert zu erwerben. Die Kosten hierfür sind den Informationsseiten über die Nutzungsrechte von Druck & Design zu entnehmen. Diese sind auf der Homepage www.druck-und-design.com einsehbar und können auch im PDF Format per Mail oder als Ausdruck auf dem Postweg angefordert werden.
 
• Druck & Design bleibt, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, die kreativen Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 
 
• Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Nutzung, wie z.B. eine Änderung des Kommunikations- (Nutzungs) Gebietes, des Einsatz- / Nutzungszeitraumes, der Nutzungsart oder des Nutzungsumfanges der kreativen Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) von Druck & Design bedarf der schriftlichen Einwilligung von Druck & Design und ist vergütungspflichtig. Ein Auskunftsanspruch über die Nutzung steht Druck & Design gegenüber dem Auftraggeber zu.
 
• Druck & Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber z.B. in Form der Internetadresse: www.druck-und-design.com genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber, hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht von Druck & Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
 
 
• Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.
 
 
2. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
 
• Im Rahmen des Auftrages besteht für Druck & Design Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die erbrachte Arbeitsleistung von Druck & Design ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
 
• Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Druck & Design übergebenen Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Druck & Design von allen Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.
 
 
3. Leistungsvergütung und Nebenkosten
 
• Der Stundensatz für kreative Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) beträgt bei Druck & Design 80,00 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Es wird minutenweise abgerechnet. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform. Sämtliche weitere, in Zusammenhang mit der Auftragsarbeit, entstehenden Kosten wie z.B. Lizenzgebühren, Fotografenkosten, Reisekosten, Spesen etc. werden zusätzlich dem Auftraggeber zzgl. ggf. Handling Fee in Rechnung gestellt.
 
• Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.), hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
 
• Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht Druck & Design auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet.
 
• Grundsätzlich gilt, dass alle Leistungen von Druck & Design, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, gesondert entlohnt werden müssen. Alle der Druck & Design erwachsenden Auslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch von Druck & Design für jede einzelne Leistung und richtet sich nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt).
 
• Kostenvoranschläge von Druck & Design sind grundsätzlich unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Druck & Design nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
 
 
4. Liefertermine, Fälligkeit und Abnahme
 
• Alle Liefertermine sind voraussichtliche Termine und setzen voraus, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen, Dateien und ähnliches (Logos, Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte, Datenträger etc.) umgehend (binnen eines Tages) bei Druck & Design eintreffen. Wenn sich auf Auftraggeberseite Verzögerungen einstellen, ist Druck & Design von einem anvisierten Liefertermin entbunden. Kann ein Liefertermin infolge von Umständen, welche Druck & Design nicht zu vertreten hat (Betriebsstörung, Mangel an Rohmaterial, höhere Gewalt etc.) nicht eingehalten werden, so berechtigt dies den Kunden nicht dazu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen. 
 
• Beanstandungen und Rügen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der kreativen Auftragsarbeit schriftlich bei Druck & Design geltend zu machen. Danach gilt die kreative Auftragsarbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
 
• Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Die erbrachte Arbeitsleistung von Druck & Design ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
 
• Die Zahlung hat unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erfolgen, spätestens innerhalb des Zeitraumes des gesetzten Zahlungszieles.
 
• Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Druck & Design unaufgefordert fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
 
 
5. Eigentumsvorbehalt
 
• Alle Leistungen von Druck & Design, auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum von Druck & Design. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten und entlohnten Zweck, des Kommunikations- (Nutzungs) Gebiet, des Einsatz- / Nutzungszeitraumes, der Nutzungsart und des Nutzungsumfanges. 
 
• Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Druck & Design die für ihn erstellten kreativen Auftragsarbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) bei Bedarf als "Referenz" in öffentlichen Galerien wie z.B. Homepage, Onlineshop, Social Media Kanäle wie z.B. Facebook & Instagram ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der erbrachten Arbeiten verwendet.
 
 
6. Digitale Daten
 
• Druck & Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung. 
 
• Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, insbesondere die Übergabe der offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte oder durch sich selbst, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Druck & Design ist nicht verpflichtet Computerdaten, insbesondere offene Daten, herauszugeben und kann dies jederzeit verweigern.
 
• Hat Druck & Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Druck & Design geändert werden.
 
• Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Auftraggeber wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben.
 
• Die Kosten und Gefahren des Transports (online und offline) von Dateien, Daten und Datenträgern, trägt der Auftraggeber.
 
 
7. Gewährleistung
 
• Druck & Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. 
 
 
8. Haftung
 
• Druck & Design haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.
 
• Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Hinsichtlich der Rechtschreibung, der Grammatik, der textlichen Lesbarkeit, etc. nimmt Druck & Design keine Kontrolle vor. Das heißt: Das Lektorat erfolgt durch den Auftraggeber
 
• Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Druck & Design nicht. Druck & Design haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
 
• Druck & Design haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung von Druck & Design ausgeschlossen.
 
• Druck & Design haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers, des Verwerters und/oder von Druck & Design, beauftragt werden.
 
• Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen, schriftlich oder mündlich, an Druck & Design, ist Druck & Design von der Haftung freigestellt.